1. | Mitglied der Kolpingsfamilie kann werden, wer:
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2. | Die Kolpingsfamilie trägt Verantwortung für die Hinführung des Einzelnen zu einer bewussten Entscheidung für eine Mitgliedschaft. |
3. | Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Kolpingsfamilie mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. |
4. | Mitglied ist nur, wer beim Kolpingwerk Deutschland in Köln gemeldet ist. Dieses stellt den Mitgliedsausweis aus. Beim Wechsel der Kolpingsfamilie wird die Mitgliedschaft nicht berührt. |
5. | Die Mitglieder der Kolpingsfamilie sind Mitglieder des Kolpingwerkes Deutschland und damit des internationalen Kolpingwerkes. |
Anmerkung: |
Ausgenommen von der Regelung Ziffer 4. und 5. bleiben die am 13.03.1997 registrierten "Fördernden Mitglieder". |
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