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1. |
an Veranstaltungen und Bildungsangeboten der Kolpingsfamilie und aller Gliederungen des Kolpingwerkes teilzunehmen,
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2. |
Einrichtungen des Kolpingwerkes unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften bevorzugt zu benutzen,
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3. |
nach Maßgabe der entsprechenden Satzung das Stimm-, Antrags- und Vorschlagsrecht und das aktive und passive Wahlrecht in der Kolpingsfamilie und den überörtlichen Gremien wahrzunehmen.
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