| 1. | Mitglied der Kolpingsfamilie kann werden, wer:
|
| 2. | Die Kolpingsfamilie trägt Verantwortung für die Hinführung des Einzelnen zu einer bewussten Entscheidung für eine Mitgliedschaft. |
| 3. | Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Kolpingsfamilie mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. |
| 4. | Mitglied ist nur, wer beim Kolpingwerk Deutschland in Köln gemeldet ist. Dieses stellt den Mitgliedsausweis aus. Beim Wechsel der Kolpingsfamilie wird die Mitgliedschaft nicht berührt. |
| 5. | Die Mitglieder der Kolpingsfamilie sind Mitglieder des Kolpingwerkes Deutschland und damit des internationalen Kolpingwerkes. |
| Anmerkung: |
| Ausgenommen von der Regelung Ziffer 4. und 5. bleiben die am 13.03.1997 registrierten "Fördernden Mitglieder". |
| Zurück zur Übersicht |