| 1. | Der Vorstand ist das Leitungsorgan der Kolpingsfamilie. Er versteht sich als kollegiales Leitungsgremium und trägt gemeinsam die Verantwortung für das Wohl der Kolpingsfamilie.
|
| Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des unter § 11 (2 a - c) bezeichneten Vorstandes, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende, vertreten. |
| 2. | Dem Vorstand gehören an:
|
| Die Inhaber/innen der Ämter unter Buchstabe a und b sollen unterschiedlichen Geschlechtes sein. |
| Zurück zur Übersicht | Weiter |