§ 2 Ziele und Aufgaben

1. Die Kolpingsfamilie hat gemäß ihres Selbstverständnißes und den Bestimmungen des Generalstatus des internationalen Kolpingwerkes und der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland folgende Aufgaben:
2. Die Kolpingsfamilie gibt durch ihre Arbeit Hilfestellung zur personalen Entfaltung des Einzelnen. Ihre schwerpunktmäßigen Aufgaben liegen in der Orientierung und Lebenshilfe in konkreten Lebensbereichen wie Ehe, Familie, Arbeitswelt, Freizeit, Kirche, Gesellschaft und Staat. Diese Arbeit geschieht sowohl in alterßpezifischer und zielgruppenorientierter als auch in gemeinschaftlicher und generationenübergreifender Ausrichtung.
3. Die Kolpingsfamilie ist verpflichtet, das Leben und Wirken der überörtlichen Gliederungen des Kolpingwerkes mitzutragen.
4. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Kolpingsfamilie Anspruch auf die subsidiäre Hilfestellung durch die überörtlichen Gliederungen des Kolpingwerkes.
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