§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNG


1. Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung dürfen dieser Satzung und den Beschlüssen übergeordneter Organe nicht widersprechen.


2. Die Satzung entspricht der von der Zentralversammlung des Kolpingwerk Deutscher Zentralverband (künftig Bundesversammlung) am 05.11.1994 in Augsburg beschlossenen und am 14.01.1995 in Kraft gesetzten Satzung.




















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