1. | Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung dürfen dieser Satzung und den Beschlüssen übergeordneter Organe nicht widersprechen. |
2. | Die Satzung entspricht der von der Zentralversammlung des Kolpingwerk Deutscher Zentralverband (künftig Bundesversammlung) am 05.11.1994 in Augsburg beschlossenen und am 14.01.1995 in Kraft gesetzten Satzung. |
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