§ 12 AUFGABEN DER VORSTANDSMITGLIEDER


1. Der/die Vorsitzende beruft die Vorstandssitzung ein. Er/sie leitet sie und sorgt für die Durchführung der Beschlüsse. Er/sie vertritt die Kolpingsfamilie nach innen und außen. Er/sie ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung verantwortlich.


2. Der/die stellvertretende Vorsitzende vertritt den/die Vorsitzende bei dessen/deren Abwesenheit. Ansonsten übernimmt er/sie bestimmte Aufgaben nach Maßgabe der Beschlüsse des Vorstandes. Er/sie ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung verantwortlich.


3. Der Präses und/oder der/die Verantwortliche für den pastoralen Dienst in der Kolpingsfamilie trägt insbesondere die pastorale Verantwortung für die Kolpingsfamilie. Er/sie erfüllt seinen/ihren pastoralen Dienst, indem er/sie den Einzelnen und die Gemeinschaft in dem Bemühen um persönliche Glaubensentscheidungen fördert und in der Erfüllung ihres christlichen Weltauftrages begleitet. Er/sie trägt eine besondere Verantwortung für die geistige Ausrichtung der Kolpingsfamilie auf der Basis der Botschaft Jesu Christi und der katholischen Soziallehre/christlichen Gesellschaftslehre. Er/sie ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung verantwortlich.


4. Die Vertreter/innen der Kolpingjugend bringen die Interessen und Anliegen der Kolpingjugend in den Vorstand ein und sorgen in der Kolpingjugend für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes.
Sie sind den Mitgliedern der Kolpingjugend und dem Vorstand verantwortlich.




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