5. | Der/die Verantwortliche für Jugendarbeit hat die Aufgabe, in Kolpingsfamilien, in denen keine Kolpingjugend besteht, Rahmenbedingungen zu schaffen, junge Menschen zu motivieren und Jugendarbeit gemeinsam mit dem Vorstand aufzubauen. Er/sie ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung verantwortlich. |
6. | Der/die Schriftführer/in ist verantwortlich für den Schriftverkehr, die Ausfertigung der Protokolle sowie die Wahrnehmung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, soweit nicht andere Mitglieder damit beauftragt sind. Zu seinen/ihren Aufgaben gehört auch die Verwaltung des Archivs. Er/sie ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung verantwortlich. |
7. | Dem/der Kassierer/in obliegt die Kassenführung der Kolpingsfamilie. Er/sie erstellt die Jahresrechnung. Er/sie hat dem Vorstand vierteljährlich einen Finanzbericht zu geben. Insbesondere hat er/sie für den termingerechten, vollständigen Eingang und die entsprechende Weiterleitung der Mitgliederbeiträge zu sorgen. Er/sie wird vom Vorstand kontrolliert und nach Prüfung der Kassengeschäfte durch die Kassenprüfer von der Mitgliederversammlung entlastet. |
8. | Die Vorstandsmitglieder gemäß § 11, Absatz 2, Buchstabe h übernehmen die durch die Mitgliederversammlung festgelegten Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Sie tragen besondere Verantwortung für die Verwirklichung von Bildung und Aktion. Darüber hinaus stehen sie als Ansprechpartner/innen für die überörtlichen Ebenen zur Verfügung. Sie sind dem Vorstand und der Mitgliederversammlung verantwortlich. |
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